Aktuelles

25.08.2016
Landgericht Koblenz stellt Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ein

Mandant war vom LG Koblenz im Jahr 2012 verurteilt worden. BGH hob das Urteil auf und verwies Verfahren an das LG zurück

Das Landgericht Koblenz verurteilte im Jahr 2012 die 12 Angeklagten wegen Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, weil sie ein Internetradio betrieben haben und dort strafrechtlich relevante Lieder gespielt und ebensolche Aussagen getroffen haben sollen.

Der BGH hob das Urteil mit Beschluss vom 15.04.2013 mit der Begründung auf, "dass die Strafkammer sich ihre Überzeugung von der Täterschaft der Angeklagten auf unzureichender Basis verschafft" habe.

In der erneuten Verhandlung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten und zwei weitere Angeklagte nach sechs Verhandlungstagen am 01.08.2016 eingestellt und der Staatskasse insoweit sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die notwendigen Auslagen des Mandanten auferlegt. Gegen die übrigen Angeklagten wird die bislang auf 19 Tage angesetzte Hauptverhandlung einstweilen fortgesetzt.


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